Der Weg zur Ergotherapie
- Sie benötigen für eine ergotherapeutische Behandlung einen Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auf dieser muss die Diagnose, Anzahl der Therapieeinheiten und deren Dauer vermerkt sein. (z.B. 10x60 Min. Ergotherapie). Bei bedarf auch den Hausbesuch vermerken.
- Chefärztliche Bewilligung der Verordnung von der Krankenkasse. Bei der ÖGK und BVAEB sind Verordnungen derzeit bewilligungsfrei.
- Im Zuge des Ersttermins findet die Befundung, Zielsetzung und die Erstellung eines Behandlungsplans statt.
- Durchführung der Therapien
ÖGK
- Ich bin ÖGK Vertragstherapeut, das heißt die Kosten für die Therapie verrechne ich direkt mit der ÖGK.
BVAEB, KFA und SVS
- Für alle anderen Kassen bin ich Wahltherapeut. In diesem Fall wird jede Einheit bar gegen Rechnung von Ihnen vorfinanziert.
- Am Ende des Therapieblocks bekommen sie von mir eine Honorarnote. Gemeinsam mit der bewilligten Verordnung, reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein. Diese refundiert dann entsprechend des Kassentarifs.
Kosten
60 Minuten 90€
45 Minuten 68€
30 Minuten 45€
Hausbesuchspauschale 35€
Absagen
Bitte sagen sie Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, zeitgerecht ab. Terminabsagen unter 24 Stunden vor dem Termin werden in Rechnung gestellt.